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Neue Regelung beim Stromwechsel

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Seit Juni 2025 gilt: Stromverträge können nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Wer umzieht oder den Anbieter wechseln möchte, muss dies künftig vor dem Termin melden – nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen.

14 Tage vor dem Umzug sollte der Strom umgemeldet werden.
Foto: SPREE-PR/Archiv

Wichtig: Bitte melden Sie uns Umzüge und Vertragswechsel frühzeitig – mindestens 14 Tage im Voraus. Verspätete Anmeldungen führen zur Grundversorgung. Auch bei verspätetem Auszug besteht weiterhin Zahlungspflicht bis zum Vertragsende.

Mehr Informationen finden Sie hier. Das SWP-Serviceteam berät gern: